Risiko-Consulting News  1/2016

Risiko-Consulting: Managerhaftung trotz D&O Versicherung im Mittelstand

 

Snapshot Managerhaftung

 

Manche Manager glauben, dass Sie mit

einer D&O Versicherung die persönliche

Haftungsproblematik gut gelöst haben.

 

Das kann sich aber schnell als fataler

Irrtum erweisen.

 

Bei D&O Versicherungen gibt es eine

lange Reihe von Parametern, die ganz

schnell zu einer Haftungsentbindung

der Versicherung führen können.

 

 Snapshot Managerhaftung

 

1. Die Zahl der Haftpflichtfälle für Manager ist derzeit noch relativ gering. Doch immer mehr

    Unternehmen nehmen ihre Manager bei Schäden und Verlusten in die Pflicht. Daher steigt

    die Anzahl der Fälle Jahr für Jahr um ca. 50% p.a. Und es gibt viele prominente Beispiele.

 

2. Oft dauert es Jahre, bis Ansprüche an Manager angemeldet werden. Manchmal vergehen

    dabei bis zu 10 Jahre, bis unternehmensinterne Untersuchungen und Prüfungen zu

    Haftungsansprüchen führen.

 

3. Der Versicherungsschutz besteht i.d.R. nur während der Vertragslaufzeit. Ansprüche nach

    Beendigung der Versicherung sind standardmäßig häufig nicht abgedeckt. Manager haben

    dann keinen Versicherungsschutz mehr.

 

4. Versicherer fechten bei Manipulationen, Vorschäden oder Falschangaben in den Compliance-

    Erklärungen die bestehenden Policen immer häufiger an. Ihnen bleibt keine andere Wahl,

    denn nach einem BGH-Urteil ist die Erklärung des Versicherers, auf eine Anfechtung zu

    verzichten, nicht mehr rechtswirksam.

 

    Auch hier ist die unangenehme Folge: Manager stehen völlig unerwartet ohne einen wirksamen

    D&O Schutz da und müssen verursachte Schäden aus ihrem Privatvermögen begleichen.

 

5. Eine weitere Folgewirkung: Da die Policen keine wirksame Differenzierung zwischen den

    "Schwarzen Schafen" und den unbeteiligten Managern im Unternehmen zulassen, entsteht der

    Deckungsverlust automatisch für alle Organmitglieder.  

 

6. Stichwort: Pflichtverletzung. Es gibt viele unterschiedliche Fälle, die zu Schadenersatzansprüchen

    gegen Manager führen können, z..B. das Übersehen von Fehlern der Mitarbeiter oder eine andere

    Verletzung von Berichts-, Verschwiegenheits-, Überwachungs- oder Sorgfaltspflichen. Bei Zweifeln

    über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten liegt die Beweislast bei den versicherten Managern.

 

7. Manager tragen für die Einhaltung der Kontroll- und Sorgfaltspflichten gesamtschuldnerisch die

    Verantwortung. Blindes Vertrauen ist nicht ratsam. Für etwaige Versäumnisse eines einzelnen

    Managers können auch alle anderen Manager haftbar gemacht werden.

    

8. Weitere Problemkreise bei einer D&O-Versicherung

  •     Deckungszusagen erfolgen zunächst nur vorläufig
  •     Eine Deckung wird grundsätzlich abgelehnt
  •     Aufforderung zum Verhandeln eines Vergleichs mit der Versicherung
  •     Anforderung von weiteren Unterlagen und Nachweisen

 

Fazit:

 

Aus den o.a. Gründen wird die regelmäßige Aktualisierung der Risikoinformationen immer

wichtiger. Basis dafür ist ein wirksames + objektives Risikomanagement, das die tatsächliche

Risikosituation und die Risikoabwehr im Unternehmen transparent macht und dokumentiert.

 

weitere Informationen...                       Starthilfe-Projekt...                            Kontakt... 

 

Bildquelle: Risiko-Consulting                                                                                                                      zurück...