
Risiko-Consulting News 1/2016

Snapshot Managerhaftung
Manche Manager glauben, dass Sie mit
einer D&O Versicherung die persönliche
Haftungsproblematik gut gelöst haben.
Das kann sich aber schnell als fataler
Irrtum erweisen.
Bei D&O Versicherungen gibt es eine
lange Reihe von Parametern, die ganz
schnell zu einer Haftungsentbindung
der Versicherung führen können.
Snapshot Managerhaftung
1. Die Zahl der Haftpflichtfälle für Manager ist derzeit noch relativ gering. Doch immer mehr
Unternehmen nehmen ihre Manager bei Schäden und Verlusten in die Pflicht. Daher steigt
die Anzahl der Fälle Jahr für Jahr um ca. 50% p.a. Und es gibt viele prominente Beispiele.
2. Oft dauert es Jahre, bis Ansprüche an Manager angemeldet werden. Manchmal vergehen
dabei bis zu 10 Jahre, bis unternehmensinterne Untersuchungen und Prüfungen zu
Haftungsansprüchen führen.
3. Der Versicherungsschutz besteht i.d.R. nur während der Vertragslaufzeit. Ansprüche nach
Beendigung der Versicherung sind standardmäßig häufig nicht abgedeckt. Manager haben
dann keinen Versicherungsschutz mehr.
4. Versicherer fechten bei Manipulationen, Vorschäden oder Falschangaben in den Compliance-
Erklärungen die bestehenden Policen immer häufiger an. Ihnen bleibt keine andere Wahl,
denn nach einem BGH-Urteil ist die Erklärung des Versicherers, auf eine Anfechtung zu
verzichten, nicht mehr rechtswirksam.
Auch hier ist die unangenehme Folge: Manager stehen völlig unerwartet ohne einen wirksamen
D&O Schutz da und müssen verursachte Schäden aus ihrem Privatvermögen begleichen.
5. Eine weitere Folgewirkung: Da die Policen keine wirksame Differenzierung zwischen den
"Schwarzen Schafen" und den unbeteiligten Managern im Unternehmen zulassen, entsteht der
Deckungsverlust automatisch für alle Organmitglieder.
6. Stichwort: Pflichtverletzung. Es gibt viele unterschiedliche Fälle, die zu Schadenersatzansprüchen
gegen Manager führen können, z..B. das Übersehen von Fehlern der Mitarbeiter oder eine andere
Verletzung von Berichts-, Verschwiegenheits-, Überwachungs- oder Sorgfaltspflichen. Bei Zweifeln
über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten liegt die Beweislast bei den versicherten Managern.
7. Manager tragen für die Einhaltung der Kontroll- und Sorgfaltspflichten gesamtschuldnerisch die
Verantwortung. Blindes Vertrauen ist nicht ratsam. Für etwaige Versäumnisse eines einzelnen
Managers können auch alle anderen Manager haftbar gemacht werden.
8. Weitere Problemkreise bei einer D&O-Versicherung
- Deckungszusagen erfolgen zunächst nur vorläufig
-
Eine Deckung wird grundsätzlich abgelehnt
-
Aufforderung zum Verhandeln eines Vergleichs mit der Versicherung
-
Anforderung von weiteren Unterlagen und Nachweisen
Fazit:
Aus den o.a. Gründen wird die regelmäßige Aktualisierung der Risikoinformationen immer
wichtiger. Basis dafür ist ein wirksames + objektives Risikomanagement, das die tatsächliche
Risikosituation und die Risikoabwehr im Unternehmen transparent macht und dokumentiert.
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